Impressum und Datenschutz
Impressum
Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendiach
Sekretariat
Dorfstrasse 63B, 3624 Goldiwil
Tel. 033 821 02 00
Haftungsausschluss
Die Informationen auf dieser Webseite haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir können allerdings keine Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Haftungsansprüche aufgrund von Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der veröffentlichten Informationen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Datenschutz
In der Herbstsession 2020 hat das Eidgenössische Parlament das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) verabschiedet. Das neue Gesetz und die zugehörigen Verordnungen werden auf den 1. September 2023 in Kraft treten. Das Bundesgesetz über den Datenschutz gilt gemäss Art. 2 für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch private Personen und Bundesorgane.
Das bedeutet, dass das eidgenössische Datenschutzgesetz keine Anwendung findet auf: Kirchgemeinden, andere Gemeinden (wie beispielsweise Einwohnergemeinden), Organe der Landeskirchen und kantonale Behörden.
Kantonale und kommunale Behörden sowie Organe der Landeskirchen unterstehen dem jeweiligen kantonalen Datenschutzrecht. Die Revision des DSG hat somit keine direkten Auswirkungen auf die Kirchgemeinden.
In sämtlichen Kantonen werden zurzeit die kantonalen Erlasse über den Datenschutz revidiert, da auch diese an die neuen europäischen Regelungen im Bereich des Datenschutzes angepasst werden müssen. Zum Teil sind die Revisionen bereits abgeschlossen (z.B. Jura/Neuchâtel im Jahr 2022), während andere Revisionsvorhaben sich noch in der verwaltungsinternen Erarbeitungsphase befinden (z.B. Bern und Solothurn).
Kanton Bern
- Datenschutzgesetz (KDSG; BSG 152.04)
- Datenschutzverordnung (DSV; BSG 152.040.1)
- Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz; IG; BSG 107.1)
Die Erlasse sind abrufbar unter: www.belex.sites.be.ch
Zu welchem Zeitpunkt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft treten wird ist noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Stellen des Kantons die Gemeinden und Kirchgemeinden zu gegebener Zeit informieren werden.
Bilder
Bilder die auf dieser Website verwendet wurden sind entweder von Pixabay oder gehören Mitgliedern der Kirchgemeinde, die der Verwendung der Bilder ausschliesslich für diese Website zugestimmt haben.